Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Karina Schuh Photography
I. Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Karina Schuh Photography, vertreten durch Karina Schuh, Rüberer Str. 5, 56751 Polch (nachfolgend „Fotografin“ genannt), und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negativ, Dia-Positiv, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Datei, Videos usw.).
II. Vertragsgegenstand
Die Fotografin bietet Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fotografie und des Social Media Managements an. Dies umfasst insbesondere Personal Branding, Business-Portraits und Schulungen für Handwerksunternehmen zur Verbesserung ihrer Online-Sichtbarkeit.
III. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Fotografin schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) annimmt.
IV. Leistungsumfang
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
V. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang begleicht.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Fotografin alle erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung und sorgt dafür, dass die Fotografin Zugang zu den benötigten Orten erhält, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
VII. Nutzungsrechte
- Die Fotografin räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Fotos und Social Media Inhalten ein. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung der Inhalte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotografin zulässig.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
- Der Besteller eines Bildes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Die Negative (Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative (Dateien) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
VIII. Haftung
- Die Fotografin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Der Fotograf verwahrt die Negative (Dateien) sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative (Dateien) nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Firmen, Displays, Layouts, Negativen, Dateien oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung vom Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
IX. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
X. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die im Angebot angegebene Laufzeit geschlossen und verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
XI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XII. Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
XIII. Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dies mit (M) zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
XIV. Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen
- Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XV. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Karina Schuh Photography
Karina Schuh
Rüberer Str. 5,
56751 Polch
Tel: +49 (0) 151-61636443
E-Mail: mail@karinaschuh.de